Der bauliche Brandschutz als Bauteil des vorbeugenden Brandschutzes ist quasi der Oberbegriff für alle Maßnahmen des Brandschutzes, die mit Gebäuden in jeglicher Form zu tun haben.
Nehmen wir als Beispiel den Brandschutz in der Gebäudetechnik. Die Maßnahmen im baulichen Brandschutz sind sehr umfangreich! Es beginnt beim Entwurf und der Planung eines Gebäudes als auch die verwendeten Baustoffe und eingesetzten Bauteile. Der Gesetzgeber schreibt für jedes Bauteil ein Prüfzeugnis vor um verwendet werden zu können.
Es gibt zahlreiche (technische) Vorschriften zum baulichen Brandschutz in Gebäuden zu beachten,
hierzu zählen Baugestaltung, Bauausführung und verwendete Bauprodukte. Bei den Bauprodukten stößt man immer wieder auf den Begriff Feuerwiderstandsfähigkeit. Diese sind in mehreren Stufen eingeteilt, dort benutzt man Begriffe wie E30, T30 oder T90.
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Sind Gebäudeabschnitte flächenmäßig über einen Maximalwert, dann werden Brandabschnitte gebildet. Brandschutztüren, Brandwände, Brandbekämpfung durch Einrichtungen wie Sprinkleranlagen und nicht zu vergessen: die Planung von Fluchtwegen! Des Weiteren gibt es noch Feuerschutzeinrichtungen wie z.B. Notbeleuchtungen und Brandmeldeanlagen. Beim Einsatz eine Brandmeldeanlage wird die Entstehung eines Brandes im Vorfeld erkannt und bei Erfüllung einiger Kriterien wie Hitze oder Rauch direkt als Brandalarm akustisch signalisiert und bei vorhandener Aufschaltung auch der Feuerwehr sofort übermittelt. |
Ein weiterer wichtiger Punkt beim baulichen Brandschutz ist das Rettungswegkonzept.
Dort werden die notwendigen Treppenräume geplant und festgelegt. Auch hier gilt es, dass die Türen zu diesen Treppenräumen den Anforderungen genügen. Für jede Position innerhalb des Gebäudes muss es immer zwei Möglichkeiten zur Flucht geben, den sogenannten zweiten Rettungsweg.
Die maximal zulässigen Rettungsweglängen sind in den Landesbauordnungen festgelegt. Also hier gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Richtlinien und Verordnungen. Diese sind, neben vielen anderen Dingen, im Brandschutzkonzept zu finden. Hier gilt zu beachten, dass die Flucht- und Rettungswege freigehalten werden. Diese Aufgabe übernimmt später der Brandschutzbeauftragte.