Der anlagentechnische Brandschutz innerhalb des vorbeugenden Brandschutzes besteht aus technischen Anlagen, wie z.B.:
- Sprinkleranlagen
- Feuerlöscher
- Wandhydranten
- Brandmeldeanlagen
- Rauchabzugsanlagen
Die Ansteuerungen dieser Einrichtungen kann automatisch (z.B. Brandfallsteuerung) oder auch manuell erfolgen (Auslöstetaster).
Es gibt für alle Anlagen eine regelmäßige Frist zur Überprüfung durch einen Sachkundigen. Bei Brandmeldeanlagen ist z.B. festgeschrieben, dass jeder Melder mindestens einmal jährlich zu prüfen ist. Die Inspektionen/Wartungen bei einer Brandmeldeanlage werden quartalsmäßig durchgeführt. Sonstige Anlagen werden im Regelfall jährlich geprüft. Die Prüfung wird anhand eines Prüfsiegels oder durch den Eintrag in ein Prüfbuch dokumentiert. Brandschutzbeaftragte können durch regelmäßige Begehungen des Objektes Sichtprüfungen durchführen. |
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